Rechtsprechung
BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermeidung unbilliger Härten - Zweitzulassung zur Rechtsanwaltschaft
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86
Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85). - BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem benachbarten Landgericht - Zweitzulassung …
Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86
Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85). - BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 21/85
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86
Es handelt sich hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der strikt zu interpretieren ist; dies folgt aus dem Ausnahmecharakter der Simultanzulassung nach § 24 BRAO (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 21/85).
- BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 32/87
Erteilung einer zweiten Anwaltszulassung - Änderung eines Gerichtsbezirkes - …
Ob eine Zweitzulassung nach dieser Vorschrift für die Rechtsanwälte wirtschaftlich von Vorteil wäre, ist unerheblich (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86).Vielmehr kommt es darauf an, ob die Bevölkerung ohne die Zweitzulassung der Schwerter Rechtsanwälte anwaltlich nicht ausreichend versorgt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86).
- BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 40/87
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer nach der Neugliederung von Gemeinden …
Ob eine Zweitzulassung nach § 24 BRAO für die Rechtsanwälte wirtschaftlich von Vorteil wäre, ist unerheblich (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86).Vielmehr kommt es hier darauf an, ob die Bevölkerung ohne die Zweitzulassung der Schwerter Rechtsanwälte anwaltlich nicht ausreichend versorgt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 23. Februar 1987 -AnwZ (B) 58/86).