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   BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86   

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BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86 (https://dejure.org/1987,16303)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86 (https://dejure.org/1987,16303)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86 (https://dejure.org/1987,16303)
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  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86
    Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).
  • BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem benachbarten Landgericht - Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86
    Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 21/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86
    Es handelt sich hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der strikt zu interpretieren ist; dies folgt aus dem Ausnahmecharakter der Simultanzulassung nach § 24 BRAO (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 21/85).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 32/87

    Erteilung einer zweiten Anwaltszulassung - Änderung eines Gerichtsbezirkes -

    Ob eine Zweitzulassung nach dieser Vorschrift für die Rechtsanwälte wirtschaftlich von Vorteil wäre, ist unerheblich (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die Bevölkerung ohne die Zweitzulassung der Schwerter Rechtsanwälte anwaltlich nicht ausreichend versorgt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86).

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 40/87

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer nach der Neugliederung von Gemeinden

    Ob eine Zweitzulassung nach § 24 BRAO für die Rechtsanwälte wirtschaftlich von Vorteil wäre, ist unerheblich (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86).

    Vielmehr kommt es hier darauf an, ob die Bevölkerung ohne die Zweitzulassung der Schwerter Rechtsanwälte anwaltlich nicht ausreichend versorgt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 23. Februar 1987 -AnwZ (B) 58/86).

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